In Deutschland fallen Reinigungsarbeiten, die in einem Privathaushalt von einer Firma oder einem Selbstständigen durchgeführt werden, unter die 'Haushaltsnahen Dienstleistungen'. Für solche Dienstleistungen gewährt das Finanzamt einen Steuervorteil - vorausgesetzt, in der Rechnung des Dienstleisters sind die Kosten korrekt nach begünstigten und nicht begünstigten Anteilen aufgeschlüsselt.
Ergänzen Sie Ihre Rechnungen um die Anzeige solch einer Kostenaufteilung. Einmal im System hinterlegt, wird die Aufschlüsselung fortan auf all Ihren Rechnungen angezeigt. Und Ihre Privatkunden können die Reinigungsarbeiten durch Ihre Firma somit schnell und einfach von der Steuer absetzen.
Schritt 1: Beschriftung der Tabelle in den Rechnungen
Im ersten Schritt wählen Sie in den Grundeinstellungen Ihres Mandanten die Beschriftungen aus, die künftig immer vor der jeweiligen Summe angezeigt werden sollen. Voreingestellt sind gängige Texte, die viele unserer Kunden verwenden. Sie können diese aber selbstverständlich für Ihre Firma individuell anpassen. Nach dem Klicken des Buttons "Änderungen speichern" sehen Sie eine Vorschau der von Ihnen gewählten Beschriftungen:
Schritt 2: Anteil des steuerbegünstigten Betrages einstellen
Damit die Berechnung der begünstigten und nicht begünstigten Anteile automatisch erfolgen kann, müssen diese nun noch entsprechend geschlüsselt werden. Diese Schlüsselung erfolgt über die Leistungsarten. Und zwar, indem Sie pro Leistungsart festlegen, wie hoch der steuerlich absetzbare Prozentsatz jeweils sein soll.
Tipp: Nach §35a EStG sind ausschließlich die Arbeitsleistung oder evtl. angefallene Fahrtkosten des Auftragnehmers steuerbegünstigt. Insbesondere kann der Steuervorteil nicht auf Materialkosten gewährt werden. Diese Unterschiede lassen sich im System über die verschiedenen Leistungsarten ganz einfach abbilden.
Gehen Sie hierfür zunächst in die Grundeinstellungen Ihres Mandanten zu den Leistungsarten. Hier ordnen Sie nun jeder Leistungsart einen individuellen Prozentsatz zu. Für die Leistungsart "Material" läge dieser Prozentsatz beispielsweise bei 0%, für reine Lohnkosten hingegen läge er bei 100%. Sie können aber selbstverständlich auch gemischte Leistungen (bei pauschaler Abrechnung) definieren und einen Satz zwischen 0% und 100% auswählen.
Für eine Leistungsart "Unterhaltsreinigung mit Materialverbrauch", bei der Sie stets 5% Materialverbrauch einplanen, könnten Sie beispielsweise einen Prozentsatz von 95% einstellen.
Anhand dieses Prozentsatzes berechnet das System dann die begünstigten Kosten (mit 95%) und die nicht begünstigten Kosten (mit 5%) und weist die verschiedenen Anteile dann entsprechend auf der Rechnung aus. Das Ganze sähe dann folgendermaßen aus:
Falls Sie den Hinweis zur Kostenaufteilung doch nicht länger auf Ihren Rechnungen benötigen, können Sie die Einstellungen natürlich jederzeit wieder ändern. Das System erstellt die Rechnungen dann umgehend wieder ohne die Aufschlüsselung. Gehen Sie dazu in die Einstellungen unter Haushaltsnahe Dienstleistungen und löschen Sie die Einstellungen.