Bisher wurden für Proforma-Rechnungen Rechnungsnummer aus dem normalen Rechnungsnummernkreis vergeben. Bei vereinzelten Kunden bestand nun eine Unsicherheit, ob die im Rahmen einer Steuerprüfung beanstandet werden könnte.
Obwohl hier aus unserer Sicht kein wirkliches Problem besteht, haben wir uns entschieden, die Änderung im Sinne dieser Kunden durchzuführen, damit es keine vermeintlichen Lücken im Rechnungsnummernkreis mehr gibt.
Bei einer Steuerprüfung könnte es theoretisch zu einer Hinzuschätzung von Umsätzen kommen, wenn es Lücken in einem Rechnungsnummernkreis gibt. Eine Hinzuschätzung ist allerdings nur bei gravierenden Mängeln möglich und muss schlüssig und nachvollziehbar begründet werden. Das wäre in diesem Fall wohl nur sehr schwer möglich, da für die Lücken Proforma-Belege vorgelegt werden können und somit aufgezeigt werden kann, dass keine weiteren Rechnungen existieren.
Das Finanzgericht Köln hat in einem Urteil außerdem festgestellt, dass keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern besteht:
Sämtliche vor dem 11. Februar 2022 fertig gestellten Proforma-Rechnungen behalten ihre Nummern und liegen weiterhin im bisherigen Rechnungsnummernkreis.
Wenn bei Ihnen eine Unsicherheit bezüglich der Nummern der Proforma-Rechnungen besteht, lassen Sie sich bitte von Ihrem/r Steuerberater/in beraten, wir können Sie nicht rechtlich beraten.