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Buchhaltung & Zahlungsverkehr
Umsatzsteuersenkung 2020 von 19% auf 16%
Umsatzsteuersenkung 2020 von 19% auf 16%

Im zweiten Halbjahr 2020 wird die Umsatzsteuer zur wirtschaftlichen Abfederung der Corona-Pandemiefolgen von 19% auf 16% gesenkt

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Verfasst von Sebastian Gauck
Vor über einer Woche aktualisiert

So setzen Sie die Änderungen in Ihrer Software für die Buchhaltung um

Die Umsatzsteuer wird in unserem System über die Leistungsart, die an einer Rechnungsposition hinterlegt ist, bestimmt. Jeder Leistungsart ist ein gültiges Fibu-Konto zugeordnet, der Umsatzsteuersatz für die Rechnungsposition wird dann jeweils vom Fibu-Konto übernommen.

Die Leistungsarten werden neben den Rechnungspositionen auch in Angebotspostionen, den Leistungen für Ihre Monatsrechnungen sowie den Vertriebskonditionen für die Erstellung von Rechnungen aus den Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter hinterlegt.

Eine Änderung der Umsatzsteuer, die nur temporär gültig ist, wäre also mit einem hohen Aufwand für Sie verbunden gewesen, da Sie alle verbundenen Datensätze hätten anpassen müssen.

Wir haben stattdessen für Sie ein Update programmiert, so dass Sie gültige Fibu-Konto für eine Leistungsart ändern können.

Korrektur bereits geschriebener Rechnungen

Sie können für bereits geschriebene Rechnungen, deren Steuersatz jetzt zu ändern ist, Rechnungskorrekturen erstellen. Damit können Sie die Rechnung teilweise oder komplett stornieren und dann die entsprechenden Zeiträume neu in Rechnung stellen.

Beachten Sie dabei: Wenn Sie bereits die Einstellungen für den Steuersatz geändert haben und erst anschließend die Korrektur vornehmen, wird in dieser bereits der neue Steuersatz ausgewiesen.

Wenn Sie eine Vielzahl an Rechnungen ändern müssen, kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.

So gehen Sie vor, um die Umsatzsteuersenkung auf 16% zu erreichen

Wechseln Sie zunächst zu den Einstellungen Ihres Mandanten und dort zu den Fibu-Konten. Bitte fragen Sie Ihre/n Steuerberater/in, welche Fibu-Konten zu verwenden sind und erstellen Sie nach den Anweisungen die neuen Erlöskonten mit dem Steuersatz von 16%.

Wenn Sie noch nicht den Fibu-Export nutzen, können Sie die Nummern für die neuen Fibu-Konten selber wählen, da diese nur bei der Erstellung der Export-Dateien für die Buchhaltung verwendet werden.

Anschließend wechseln Sie in den Einstellungen Ihres Mandanten zu den Leistungsarten:

Hinter dem Fibu-Konto finden Sie einen Bearbeiten-Link, mit dem Sie zur Kontoverwaltung für die Leistungsart wechseln können.

Wählen Sie dann für "Gültig ab" den 01.07.2020 aus und das Fibu-Konto, das Sie verwenden möchten.

Das gewählte Fibu-Konto ist nach dem Speichern ab dem gewählten Datum für diese Leistungsart gültig.
Bereits fertig gestellte Angebote und Rechnungen werden nicht geändert und behalten die Steuersätze, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung für die jeweiligen Leistungsarten gültig war
Rechnungsentwürfe und Angebotsentwürfe werden angepasst, wenn sich durch das geänderte Konto die Fibu-Konten und Steuersätze an den Positionen ändern.

Wenden Sie sich mit Fragen zur Umsetzung gern an unseren Support.

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