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Abwesenheiten

Erfassen Sie Abwesenheiten direkt in der Mitarbeiterakte. Die Zeiten werden anschließend in der Planung berücksichtigt und entsprechend der hinterlegten Einstellungen dargestellt.

Verfasst von Mandy Gieseler

Abwesenheiten wie Krankheit oder Urlaub können Sie in der Mitarbeiterakte unter Mehr - Abwesenheiten - Abwesenheit erfassen eintragen. In der Planung werden die Zeiten dann entsprechend für den oder die Mitarbeiterin blockiert und in den in den Einstellungen hinterlegten Farben gekennzeichnet.

Schauen Sie dazu in die Einstellungen → Abwesenheitsarten und legen Sie hier je Abwesenheitsart die angezeigte Farbe und die Lohnkonditionen für die Planung fest.

Abwesenheit erfassen

Nachdem Sie in der Mitarbeiterakte auf „Abwesenheit erfassen“ geklickt haben, öffnet sich dieses Fenster:

Wählen Sie hier aus die in den Einstellungen → Abwesenheitsarten hinterlegten Abwesenheitsarten aus.

Unter „Tägliche Dauer“ legen Sie fest, wie die Abwesenheit berechnet werden soll.

  • Nur tägl. Stunden erfassen
    Geben Sie die Anzahl der Stunden an, die pro Tag für die Abwesenheit berücksichtigt werden sollen.
    Diese Stunden werden unter anderem für die Lohnberechnung verwendet.

    fortytools schlägt automatisch eine Stundenanzahl vor. Diese wird anhand der in der Mitarbeiterakte unter Bearbeiten hinterlegten Wochenstunden berechnet.

  • Tägl. Start- und Endzeit erfassen
    Hier können Sie eine tägliche Start- und Endzeit angeben.
    Aus diesen Zeiten wird die Anzahl der Stunden pro Tag automatisch berechnet und unter anderem für die Lohnberechnung verwendet.

  • Nur geplante Zeiten erfassen
    Die tägliche Dauer der Abwesenheit wird automatisch anhand der geplanten Einsätze berechnet. Die Berechnung erfolgt direkt beim Erstellen der Abwesenheit und kann später über die Funktion „Abwesenheiten ermitteln“ erneut ausgeführt werden.
    So werden Abwesenheiten neu ermittelt:

Wie werden Urlaubstage bei „Nur geplante Zeiten" berechnet?

Wenn Sie eine Abwesenheit vom Typ „Nur geplante Zeiten erfassen" anlegen, zieht das System die Urlaubstage nicht pauschal pro Kalendertag ab, sondern auf Basis der für diesen Tag geplanten Arbeitszeit. Das kann dazu führen, dass für einen Urlaubstag nur ein halber Tag vom Urlaubskonto abgebucht wird. Hier wird erklärt, wann das passiert.

Die Berechnungsregel

Pro Urlaubstag vergleicht das System die an diesem Tag geplante Arbeitszeit mit dem täglichen Soll des Mitarbeiters.

  • Keine Planung an dem Tag → es wird kein Urlaubstag abgezogen

  • Geplante Zeit höchstens die Hälfte des Tagessolls → es wird ein halber Urlaubstag (0,5) abgezogen

  • Geplante Zeit mehr als die Hälfte des Tagessolls → es wird ein ganzer Urlaubstag (1,0) abgezogen

Das tägliche Soll ergibt sich dabei aus den in der Mitarbeiterakte unter Bearbeiten hinterlegten Wochenstunden. (Wochenstunden geteilt durch 5 - Fünf-Tage-Woche). Bei 15 Wochenstunden sind das z. B. 3,0 Stunden pro Tag.

Beispiel

Ein Mitarbeiter mit 15 Wochenstunden hat ein tägliches Soll von 15 ÷ 5 = 3,0 Stunden. Die Hälfte davon sind 1,5 Stunden. Er nimmt von Montag bis Freitag Urlaub. An jedem dieser Tage ist eine Schicht von 1,5 Stunden geplant.

Da 1,5 Stunden genau der Hälfte des Tagessolls entsprechen, zählt jeder Tag als halber Urlaubstag: 5 Tage × 0,5 = 2,5 Urlaubstage

Wären stattdessen z. B. 2,0 Stunden pro Tag geplant (mehr als die Hälfte von 3,0), würde pro Tag ein ganzer Urlaubstag abgezogen — in Summe also 5 Tage.

Was Sie prüfen können

Wenn der Urlaubsabzug nicht Ihrer Erwartung entspricht, hilft ein Blick auf zwei Werte des Mitarbeiters:

  1. Die hinterlegten Wochenstunden – daraus berechnet sich das tägliche Soll. Passen die Wochenstunden zur tatsächlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters?

  2. Die geplante Arbeitszeit an den Urlaubstagen – wie steht die Planung im Verhältnis zum Tagessoll? Eine sehr kurze Planung im Vergleich zum Soll führt zum halben Tag.

Häufigste Ursache für einen unerwartet niedrigen Abzug: Die geplanten Stunden sind deutlich kürzer als das tägliche Soll, das sich aus den hinterlegten Wochenstunden ergibt.

Tipp

Wenn Sie möchten, dass ein voller Urlaubstag abgezogen wird, achten Sie darauf, dass die geplante Arbeitszeit am jeweiligen Tag mehr als die Hälfte des täglichen Solls beträgt – oder erfassen Sie die Abwesenheit über einen der anderen Erfassungstypen („Nur tägliche Stunden" bzw. „Tägliche Start- und Endzeit").

Hinweis:

Abwesenheiten und Urlaube können aktuell nur pro Mitarbeitendem erfasst werden, nicht jedoch für den gesamten Betrieb (z. B. Betriebsferien).


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