Übersicht
Auftragsdokumentationen auf Arbeitsscheinen anzeigen
Einsatzinformationen auf Arbeitsscheinen
Textbausteine werden von Angeboten in Aufträge übernommen
Dokumente jetzt auch bei Artikeln hinterlegen
Fibu-Exporte beliebig oft herunterladen
Offene Einsätze direkt Mitarbeitenden zuweisen
Pausen direkt in der Einsatzplanung eintragen
Aufbewahrungshinweise auf Rechnungen
Auftragsdokumentationen auf Arbeitsscheinen anzeigen
Wenn Mitarbeitende in der App bei der Erfassung ihrer Arbeitsscheine eine Auftragsdokumentation hinzufügen, kann diese nun auch direkt auf dem Arbeitsschein ausgegeben werden.
Aktivieren Sie hierzu die Einstellung:
Einstellungen → Disposition → „Auftragsdokumentation auf zurückgemeldeten Arbeitsschein drucken“.
Anschließend erscheint bei geprüften Arbeitsscheinen zusätzlich der „Zurückgemeldet“-Button. Über diesen erhalten Sie den zurückgemeldeten Arbeitsschein inklusive der erfassten Auftragsdokumentationen.
Einsatzinformationen im Arbeitsschein
Ab sofort enthalten geprüfte Arbeitsscheine zusätzliche Einsatzinformationen. Dadurch erhalten Sie eine noch bessere Übersicht über die erbrachten Leistungen und die beteiligten Mitarbeitenden.
Folgende Informationen werden angezeigt:
Welche Mitarbeitenden am Auftrag gearbeitet haben
An welchem Tag die Zeiten erfasst wurden
Welche Dauer jeweils dokumentiert wurde
Ihr Vorteil: Die durchgeführten Arbeiten sind intern deutlich besser nachvollziehbar und können jederzeit transparent eingesehen werden. Dies erleichtert sowohl die Nachverfolgung von Einsätzen als auch die interne Abstimmung.
Textbausteine werden von Angeboten in Aufträge übernommen
Bisher wurden individuelle Textbausteine nicht automatisch übernommen, wenn aus einem Angebot ein Auftrag erstellt wurde.
Neu: Erstellen Sie einen Auftrag direkt aus einem Angebot, werden die hinterlegten Textbausteine automatisch in den Auftrag übernommen. Dadurch sparen Sie Zeit und vermeiden doppelte Pflege von Informationen.
Dokumente jetzt auch bei Artikeln hinterlegen
Die Dokumentenverwaltung wurde erweitert.
Ab sofort steht Ihnen auch in der Artikelverwaltung der Reiter „Dokumente“ zur Verfügung – genau wie Sie es bereits aus der Kunden- und Objektakte kennen.
Hier können Sie beispielsweise folgende Dokumente hinzufügen:
Produktdatenblätter
Bedienungsanleitungen
Zertifikate
Technische Dokumentationen
Öffnen Sie einen Artikel und wählen Sie den Reiter „Dokumente“ aus, klicken Sie auf „Alle Dokumente“ und wählen Sie die gewünschte Dokumentart aus. Die verfügbaren Dokumentarten können Sie unter Einstellungen → Dokumentarten verwalten. Anschließend laden Sie die gewünschte Datei direkt am Artikel hoch.
Fibu-Exporte beliebig oft herunterladen
Bisher konnten bereits erstellte Fibu-Exporte nach dem Download nicht erneut heruntergeladen werden.
Neu: Für alle neu erstellten Fibu-Exporte ist nun ein wiederholter Download möglich.
Sie finden die Funktion unter:
Transfer → Fibu-Export → Exportverlauf
Dort können Sie Ihre Exporte unbegrenzt oft erneut herunterladen.
Offene Einsätze direkt Mitarbeitenden zuweisen
Die Einsatzplanung wird noch flexibler.
Bisher konnten zu planende Einsätze lediglich von einem Mitarbeitenden wieder auf „offen“ umgeplant werden.
Neu: Ungeplante Einsätze können nun direkt von „offen“ auf einen konkreten Mitarbeitenden umgeplant werden.
Pausen direkt in der Einsatzplanung eintragen
Ab sofort können Pausen direkt in der Einsatzplanung hinterlegt werden.
Damit lassen sich Arbeitszeiten noch genauer planen und dokumentieren. Alternativ können weiterhin die bestehenden Buchungsmodelle genutzt werden, um Pausenregelungen abzubilden.
Vorteile:
Realistischere Einsatzplanung
Bessere Übersicht über Arbeitszeiten
Flexible Nutzung mit oder ohne Buchungsmodelle
Aufbewahrungshinweise auf Rechnungen
Ab sofort können Aufbewahrungshinweise automatisch auf Rechnungen ausgegeben werden. Die entsprechenden Texte hinterlegen Sie unter Einstellungen → Textvorlagen.
Ist ein Kunde als Privatkunde angelegt, wird der Aufbewahrungshinweis automatisch auf der Rechnung angezeigt. So erfüllen Sie die gesetzlichen Informationspflichten und informieren Ihre Kunden über die geltenden Aufbewahrungsfristen (§ 14b UStG).












