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Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

In diesem Artikel geht es um die Dokumentation eines Beratungseinsatz zur Unterstützung der häuslichen Pflege.

Verfasst von Mandy Gieseler
Vor über 3 Wochen aktualisiert

Worum geht es?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zuhause gepflegt werden, müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch durchführen lassen. Diese gesetzliche Vorgabe findet sich in § 37 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI).

Der Beratungsbesuch dient dazu, die häusliche Pflege sicherzustellen, Unterstützungsbedarf zu erkennen und die Pflegequalität zu gewährleisten.

Was ist der Nachweis über den Beratungseinsatz?

Der Nachweis wird mit einem offiziellen Formular dokumentiert, das folgende Angaben enthält:

  • Daten der pflegebedürftigen Person (Name, Geburtsdatum, Adresse, Pflegeversichertennummer)

  • Datum und Uhrzeit des Beratungsbesuchs

  • Dokumentation der Beratungsergebnisse und Einschätzungen

  • Unterschrift der beratenden Pflegefachkraft

Dieses Formular ist wichtig für die Pflegekasse, um den ordnungsgemäßen Ablauf zu bestätigen.

Ab sofort können Sie den Nachweis für den Beratungseinsatz direkt in der Kundenakte ausfüllen und anschließend herunterladen oder ausdrucken.

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