Zum Hauptinhalt springen
Alle KollektionenRechnungen
Subunternehmer-Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen
Subunternehmer-Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen

Wie Sie mit wenigen Klicks die notwendigen Einstellungen für steuerfreie Subunternehmer-Rechnungen vornehmen

Sebastian Gauck avatar
Verfasst von Sebastian Gauck
Vor über 3 Jahren aktualisiert

Wenn Sie als Subunternehmer für ein anderes Unternehmen arbeiten, gilt für Sie die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach §13 UStG. Um eine Umsatzsteuer-freie Rechnung zu erstellen, gehen Sie folgendermaßen vor:

Einstellen des Steuersatzes über die Leistungsart 

Als Erstes stellen Sie den Steuersatz ein, und zwar indirekt über die entsprechende Leistungsart. Gehen Sie zu den Einstellungen Ihrer Firma und erstellen Sie dort unter dem Punkt Vorgaben und Einstellungen --> Fibu-Konten ein Konto mit 0% USt.

Anschließend öffnen Sie die Einstellungen für die Leistungsarten und legen dort eine neue an. Als Fibu-Konto wählen Sie hierfür das zuletzt angelegte, mit 0% USt. geschlüsselte, Konto aus. 

Sobald Sie diese Einstellungen vorgenommen haben, können Sie die Sub- bzw. Kleinunternehmer-Leistungsart(en) im Rechnungsformular auswählen.

Hinweis auf fehlende Umsatzsteuer nicht vergessen

Egal, ob Sie als Subunternehmer oder als Kleinunternehmer arbeiten - wenn Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, müssen Sie in Ihren Rechnungen immer den Grund für die fehlenden USt.-Angaben nennen. So gilt, wenn Sie als Subunternehmer arbeiten, für Sie die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach §13b UStG. De

Am Einfachsten können Sie den entsprechenden Hinweis auf §13b in Ihre Rechnungen einfügen, indem Sie den Text in einer Zahlungsbedingung hinterlegen. Diese schlüsseln Sie dann entweder bei all Ihren Kunden, für die Sie Subunternehmer-Leistungen erbringen, oder Sie wählen die Zahlungsbedingung beim Erstellen der Rechnung manuell aus.

Als Kleinunternehmer gehen Sie genau so vor, wählen nur einen entsprechend anderen, rechtlich vorgeschriebenen Text aus - ein Hinweis auf den einschlägigen Gesetzes-Paragrafen §19 UStG ist hier in der Regel ausreichend.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?